solo - singen mit vertrag einmal pro woche°
solo 60min 150 euro / monat
solo 45min 135 euro / monat
solo 30min 90 euro / monat
solo u18 (= menschen unter 18 jahren) solo 45min 110 euro monatlich
solo 30min 75 euro monatlich
°Das Schuljahr richtet sich nach der Ferien- und Feiertagsordnung des Landes Nordrhein-Westfahlen. Der Unterricht entfällt an allen gesetzlichen Feiertagen, sowie in den Ferien der allgemeinbildenden Schulen.
tutti - singen mit vertrag einmal pro woche°
trio 60min 90 euro / monat
gruppe 60min 60 euro / monat
tutti u18 (=menschen unter 18 jahren)
trio 60min 70 euro / monat
duo 45min 60 euro / monat
°Das Schuljahr richtet sich nach der Ferien- und Feiertagsordnung des Landes Nordrhein-Westfahlen. Der Unterricht entfällt an allen gesetzlichen Feiertagen, sowie in den Ferien der allgemeinbildenden Schulen.
einzelstunden + gutscheine
solo 60 min 60 euro
solo 45 min 45 euro
solo 30 min 30 euro
probemonat
4 x 45min solo 150 euro
probe
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines Die Aufgaben von Nachtigall & Lerche Akademie für Gesangbestehen darin, musische Erziehung zu betreiben, Nachwuchs für das Laien- und Liebhabermusizieren heranzuziehen und Begabungen frühzeitig zu erkennen und zu fördern. Ziel der musikalisch-pädagogischen Arbeit ist es, innerhalb der vokalen Ausbildung ein umfassendes Verständnis der Musik zu erlangen.
§ 2 Geltungsbereich Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen Nachtigall & Lerche Akademie für Gesangund dem/der Teilnehmer/in (Schüler/in) bzw. seinem/ihrem gesetzlichen Vertreter. Mit der Unterschrift des Unterrichtsvertrages erkennt der Vertragspartner die AGB der Akademie an. Die Rechtsbeziehung zwischen Nachtigall & Lerche Akademie für Gesangund dem Teilnehmer/der Teilnehmerin sind privat rechtlicher Natur.
§ 3 Probemonat Während der Anfangsphase gilt der erste Monat als entgeltpflichtige Probezeit. Wenn nicht vorher gekündigt wird, tritt der Unterrichtsvertrag in Kraft.
§ 4 Laufzeit des Vertrages Der Unterrichtsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von jeweils sechs Wochen zum 31.03., zum 30.06., zum 30.09. oder zum 31.12. jeden Jahres gekündigt werden. Die Kündigung des Unterrichtsvertrages wird nur in schriftlicher Form wirksam. Nebenabreden besitzen keine Geltung. Eine Unterbrechung des Unterrichts kann nur nach schriftlicher Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist erfolgen. Im Falle von groben Vertragsverletzungen behält Nachtigall & Lerche Akademie für Gesangein Recht auf fristlose Kündigung.
§ 5 Zahlungsmodalitäten Die Inanspruchnahme von Leistungen von Nachtigall & Lerche Akademie für Gesangist entgeldpflichtig. Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Alle Entgelte sind Jahresentgelte. Sie sind in der Regel in 12 gleichen Raten jeweils zum 1. des Monats zu entrichten. Für den Fall des Verzuges werden werden Mahnkosten in Höhe von 5 EUR erhoben.
§ 6 Schuljahr / Ferien- und Feiertage Das Schuljahr richtet sich nach der Ferien- und Feiertagsordnung des Landes Nordrhein-Westfahlen. Der Unterricht entfällt an allen gesetzlichen Feiertagen, sowie in den Ferien der allgemeinbildenden Schulen.
§ 7 Lehrmittel Die Kosten für Lehrmittel (z.B. Lehrbuch, Noten) trägt der Schüler/die Schülerin.
§ 8 Unterrichtsausfall Bei Erkrankung einer Lehrkraft wird sich die Leitung der Akademie / die Lehrkraft um eine Ersatzkraft bemühen oder versuchen, den Unterricht nachzuholen. Von den Teilnehmenden nicht wahrgenommene oder versäumte Stunden sind gebührenpflichtig und nicht nachholpflichtig.
§ 9 Haftung Die Akademie haftet nicht für Schäden bzw. für den Verlust von privaten Eigentum der Schüler*Innen. Die Akademie haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Beim Unterrichtsbesuch handelt es sich um eine außerschulische Betätigung an einer Ergänzungsschule. Diese unterliegt nicht dem gesetzlichen Unfalldeckungsschutz. Für Personenschäden während des Unterrichts sowie auf dem Hin- und Rückweg zum Unterricht haftet die Akademie nicht. Schüler*Innen haften für infolge ihres Verhalten der Akademie zugefügten Schäden.
§ 10 Hausordnung Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.
§ 11 Datenschutz Die bei der Anmeldung erhobenen Daten der Schüler*Innen werden gespeichert und weiterverarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich für Verwaltungs- und Abrechnungszwecke der Akademie. Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nicht. Durch ihre Anmeldung erklären die Teilnehmenden das Einverständnis zu dieser Verarbeitung ihrer persönlichen Daten.
§ 12 Honoraranhebung Eine Erhöhung des Unterrichtshonorars durch die Akademie ist zulässig; doch hat sie nach billigem Ermessen zu erfolgen und muß mindestens 6 Wochen vorher schriftlich angekündigt werden.
Die Leitung der Akademie für Gesang / www.nachtigall-lerche.com
Stand: 01.01.2022Nicola Müllers | Volksgartenstraße 28. 50677 Köln
0151 42 46 29 02 | niclamue@gmail.com